Dauerhonorare:

 

 

 

Hier erfahren Sie alles, zu den in unserer Kanzlei üblichen Möglichkeiten der Dauerbetreuung

Sehen Sie uns als Ihre externe Rechtsabteilung. 

 

Viele unserer Mandanten sehen in unserer Kanzlei die externe Rechtsabteilung ihres Unternehmens. Als solche bearbeiten wir nicht nur klassisch die anfallenden Streitfälle, sondern beantworten auch kurzfristig auftretende Rechtsfragen ohne Auslösung zusätzlicher Kosten. Durch den ständigen Kontakt werden viele potentielle Rechtsprobleme frühzeitig erkannt und können gewissermaßen bereits "im Keim erstickt werden".

 

Bei herkömmlichen Modellen wird der Anwalt regelmäßig erst eingeschaltet, wenn die Rechtsfrage zum Problem geworden ist. Dann aber kann der Anwalt oft nur noch schadensbegrenzend tätig werden, obwohl er zu einem früheren Zeitpunkt mit einfacheren Mitteln mehr erreicht hätte. Während regelmäßige Vorsorgechecks beim Arzt selbstverständlich sind, scheuen sich viele, sich beizeiten über ihre Rechtslage zu informieren.

 

Im Rahmen von Dauerhonorarvereinbarungen bietet unsere Kanzlei einen festgelegten monatlichen Zeitaufwand zur Gesamtbetreuung Ihres Unternehmens an. Da dieser vorab fest gebucht wird, können wir nicht nur hierfür einen günstigeren Stundensatz veranschlagen, sondern ggf. auch Mehraufwand zu ermäßigten Sätzen abrechnen.

 

Beispiel:

 

Mit einem Unternehmen wird ein Mandatsvertrag für eine monatliche Beratungsleistung im Wert von 1000 Euro geschlossen. Unsere Kanzlei verpflichtet sich, 12 Stunden monatlich für die Beratung bereit zu halten. Sollte dies nicht ausreichen, rechnet sie die weiteren Stunden mit dem ermäßigten Stundensatz von 100 Euro/Stunde ab.

 

 

 

Einzelheiten können natürlich nur in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden. Selbstverständlich unterhalten wir uns gerne unverbindlich mit Ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit.